Ing. Thomas Hagen Edinger aus Linz für Objektsicherheitsprüfungen
Ich führe die nach den Ö-Normen B 1300 (für Wohngebäude) und B1301 (für Nichtwohngebäude) gesetzlich vorgeschriebenen Objektsicherheitsprüfungen durch.
Nach diesen beiden Ö-Normen liegt die zivilrechtliche Haftung für die Sicherheit einer Liegenschaft beim Hausbesitzer. Demnach haben Eigentümer dafür Sorge zu tragen, dass von ihrer Immobilie keine Gefahr für die Sicherheit von Personen oder deren Eigentum ausgeht.
Überprüfung von Wohnhäusern und Firmengebäuden
Die regelmäßige fachmännische Kontrolle des Hauses auf Schäden und Gefahrenquellen zeigt frühzeitig Gefährdungsbereiche von Bauteilen oder Ausstattungen auf und trägt dazu bei, Haftungen zu minimieren oder ganz zu vermeiden.
Eine lückenlos und gut geführte Dokumentation ist dabei unerlässlich. War ein Mangel zu einem gewissen Zeitpunkt noch nicht ersichtlich, ist üblicherweise im Streitfall ein Entlastungsbeweis dann erfolgreich, wenn für das Wohngebäude in periodisch wiederkehrenden Abständen Sichtkontrollen bspw. vom Hausverwalter oder einer anderen fachlich qualifizierten Person durchgeführt wurden. Darum verlassen Sie sich auf mich und legen Sie die Sicherheitsprüfung für Ihr Objekt in meine Hände.